Zu unserer Arbeit gehört es, dass wir Stoffe einsetzen, verarbeiten und produzieren, von denen in Störfällen Gefahren ausgehen können. Die folgende Tabelle enthält zum schnelleren Verständnis Piktogramme, die von haushaltsüblichen Produkten bekannt sind. Die Kennzeichen befinden sich unter anderem auf Verpackungen von einigen WC- und Haushaltsreinigern, Geschirrreiniger-Tabs, Fleckenentfernern, Klebstoffen oder auch auf Camping-Gaskartuschen.
Piktogramm | Gefahreinstufung von Stoffgruppen | Wesentliche Gefahreneigenschaften |
---|---|---|
Akute Toxizität zum Beispiel Chlor und Formaldehyd |
Lebensgefährlich bei Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt | |
Spezifische Zielorgan-Toxizität zum Beispiel Methanol |
Schädigt die Organe | |
Entzündbare Flüssigkeiten zum Beispiel Aceton und Ethanol |
Leicht und extrem entzündbar als Flüssigkeit oder Dampf | |
Entzündbare Gase zum Beispiel Methan | Entzündbar und extrem entzündbar | |
Ätzwirkung auf die Haut zum Beispiel Ammoniak und Chlorwasserstoff |
Verursacht schnell schwere Hautätzungen und Augenschäden | |
Gewässergefährdend zum Beispiel Epoxidharz |
Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung | |
Gase unter Druck zum Beispiel Wasserstoff |
Verflüssigtes und verdichtetes Gas in Überdruckbehältern |
Als ein Störfall gilt ein Ereignis, bei dem es unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb unseres Betriebsbereichs zu einer ernsten Gefahr oder zu erheblichen Sachschäden im Sinne der Störfallverordnung kommen würde.
Damit dieses nicht eintritt, beugen wir bestmöglich einer Gefährdung von Mensch und Umwelt vor. Doch trotz aller Vorkehrungen lassen sich Störfälle nicht völlig ausschließen. Mögliche Unfälle in unserem Betriebsbereich könnten sein:
- Freigesetzte toxische Chemikalien – gasförmig, in fester oder flüssiger Form,
- Brände oder
- Explosionen.
Gelangen toxische Stoffe in die Umwelt, kann es auch außerhalb des Industrieparks zu Beeinträchtigungen von Menschen, Tieren und der Umwelt kommen. Brände und Explosionen beschränken sich in ihren Auswirkungen auf das Gelände des Industrieparks.
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne liegen vor
Um die Auswirkungen möglicher Störfälle so gering wie möglich zu halten, haben wir unserer Pflicht folgend entsprechende Maßnahmen getroffen. Diese sind mit unseren erfahrenen Fachleuten, externen Sachverständigen, Notfall- und Rettungsdiensten sowie den zuständigen Behörden entwickelt und detailgenau erarbeitet. Die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne liegen den Behörden vor.