Zu unserer Arbeit gehört es, dass wir Stoffe einsetzen, verarbeiten und produzieren, von denen in Störfällen Gefahren ausgehen können. Die folgende Tabelle enthält zum schnelleren Verständnis Piktogramme, die von haushaltsüblichen Produkten bekannt sind. Die Kennzeichen befinden sich unter anderem auf Verpackungen von einigen WC- und Haushaltsreinigern, Geschirrreiniger-Tabs, Fleckenentfernern, Klebstoffen oder auch auf Camping-Gaskartuschen.

Piktogramm Gefahreinstufung von Stoffgruppen Wesentliche Gefahreneigenschaften
Akute Toxizität
zum Beispiel Chlor und Formaldehyd
Lebensgefährlich bei Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt
Spezifische Zielorgan-Toxizität
zum Beispiel Methanol
Schädigt die Organe
Entzündbare Flüssigkeiten
zum Beispiel Aceton und Ethanol
Leicht und extrem entzündbar als Flüssigkeit oder Dampf
Entzündbare Gase zum Beispiel Methan Entzündbar und extrem entzündbar
Ätzwirkung auf die Haut
zum Beispiel Ammoniak und Chlorwasserstoff
Verursacht schnell schwere Hautätzungen und Augenschäden
Gewässergefährdend
zum Beispiel Epoxidharz
Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Gase unter Druck
zum Beispiel Wasserstoff
Verflüssigtes und verdichtetes Gas in Überdruckbehältern

Als ein Störfall gilt ein Ereignis, bei dem es unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb unseres Betriebsbereichs zu einer ernsten Gefahr oder zu erheblichen Sachschäden im Sinne der Störfallverordnung kommen würde.

Damit dieses nicht eintritt, beugen wir bestmöglich einer Gefährdung von Mensch und Umwelt vor. Doch trotz aller Vorkehrungen lassen sich Störfälle nicht völlig ausschließen. Mögliche Unfälle in unserem Betriebsbereich könnten sein:

  • Freigesetzte toxische Chemikalien – gasförmig, in fester oder flüssiger Form,
  • Brände oder
  • Explosionen.

Gelangen toxische Stoffe in die Umwelt, kann es auch außerhalb des Industrieparks zu Beeinträchtigungen von Menschen, Tieren und der Umwelt kommen. Brände und Explosionen beschränken sich in ihren Auswirkungen auf das Gelände des Industrieparks.

Alarm- und Gefahrenabwehrpläne liegen vor

Um die Auswirkungen möglicher Störfälle so gering wie möglich zu halten, haben wir unserer Pflicht folgend entsprechende Maßnahmen getroffen. Diese sind mit unseren erfahrenen Fachleuten, externen Sachverständigen, Notfall- und Rettungsdiensten sowie den zuständigen Behörden entwickelt und detailgenau erarbeitet. Die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne liegen den Behörden vor.